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Mehr Schwarzarbeit ohne Eigenmietwertbesteuerung?

Mehr Schwarzarbeit ohne Eigenmietwertbesteuerung?

 Als Folge vom Systemwechsel entfällt der Steuerabzug für Renovationskosten, dadurch sinkt angeblich das Interesse an sauberen Rechnungen. Dadurch würde die Schattenwirtschaft gemäss einer Schätzung um eine halbe Milliarde Franken wachsen. 

Die vereinigte Bundesversammlung hat die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Darüber wird aber das Stimmvolk voraussichtlich im Herbst abschliessend entscheiden müssen.

Im Abstimmungskampf dürfte auch die Schattenwirtschaft zu reden geben. Jener Teil der Wirtschaft also, der im Verdeckten stattfindet und dessen Geldflüsse nicht versteuert werden. Denn mit dem Systemwechsel würden die Anreize für Schwarzarbeit erhöht, sagt Marius Brülhart, Wirtschaftsprofessor und Steuerexperte an der Universität Lausanne. Das stehe «ausser Zweifel».

So gelesen im Bund vom 8. Januar 2025

 

Ich empfinde das als eine bösartige Unterstellung, die Handwerker generell als potenzielle Steuerbetrüger hinzustellen. Genauso könnte man einen Uniprofessor verdächtigen, seine Nebeneinkünfte durch externe Vorträge und Publikationen nicht zu deklarieren.

Ich selbst habe rund zwanzig Jahre lang als selbständiger Handwerker alle Einkünfte lückenlos versteuert. Mein Wareneinkauf fand stets mit einer korrekten Zahlungsabwicklung statt. Ich hatte genügend Kredit bei meinen Lieferanten, dass ich nicht bereits im Voraus bar zahlen musste.

Allerdings kann ich jene Handwerker verstehen, die Vorauszahlung oder Bargeld verlangen, weil sie ein langes Warten auf die Begleichung ihrer Rechnung durch Hinausschieben wegen dubiosen Garantieforderungen und Gerichtshändeln fürchten.

Wer seriöse Handwerker beauftragt und bei Offerten nicht das niedrigste Gebot wählt, kann darauf vertrauen, dass auch die Steuern korrekt abgerechnet werden. Der Kunde sollte aber auch das Vertrauen des Handwerkers nicht enttäuschen, der eine Vorleistung erbringen muss, und der auf die pünktliche und vollständige Begleichung seiner Rechnung angewiesen ist.

Im Übrigen empfinde ich für mich als Rentner die Steuerbelastung auf den fiktiven Eigenmietwert ungerecht. Ich habe die Hypotheken weitgehend abbezahlt und praktisch keine Unterhaltskosten, die ich abziehen könnte. Warum muss ich das bereits als Einkommen versteuerte und im Haus investierte Geld nochmals versteuern?